
Kindergarten
St. Martin
| Träger: | Katholische Pfarrkirchenstiftung St. Martin Horgau | ||||||||
| Ansprechpartner: | Frau Henkel, Telefon 08294/2852 | ||||||||
| Name: | Katholischer Kindergarten St. Martin | ||||||||
| Ansprechpartner: | Frau Trawin Martina, Telefon 08294/655 | ||||||||
| Öffnungszeiten: | Der Kindergartenträger hat für die einzelnen Gruppen folgende
Öffnungszeiten festgelegt:
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| Anschrift: | Katholischer Kindergarten St. Martin Horgauergreut Greuter Straße 35 86497 Horgau |
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Pädagogisches Konzept
Unsere pädagogische Arbeit orientiert sich an den Richtlinien des Bayer. Kindergartengesetzes. Sie ist von einer christlichen Grundhaltung im Einklang mit der kath. Trägerschaft unseres Kindergartens geprägt.
Kindergarten bedeutet für uns das Zusammenleben und Lernen in einer Kindergartengruppe mit verschiedenen Altersstufen und aus unterschiedlich strukturierten Familien. Das gruppenübergreifende Spielen und die Einbeziehung von Flur- und Eingangsbereich, Werk- und Mehrzweckraum als Spiel- und Bewegungsfläche sollen dem Kind eine größere Entfaltungsmöglichkeit bieten und ungestörtes, konfliktarmes Spielen fördern.
Die Raumaufteilung in verschiedene Spielbereiche, das Spiel- und Materialangebot regen zu vielfältigem Tun an, um so den so den recht unterschiedlichen Bedürfnissen der Kinder gerecht werden. Unser Kindergarten möchte dem Kind Raum zur eigen- ständigen Entfaltung geben.
Kindergartenbeitrag
Der Kindergartenbeitrag ist für das gesamte Kin- dergartenjahr zu bezahlen, er wird in 12 monat- lichen Beiträgen erhoben. Der monatliche Beitrag setzt sich aus dem Elternbeitrag, dem Spielgeld sowie dem Getränkegeld zusammen. Der Elternbeitrag richtet sich nach der Dauer der täglichen Betreuung: bis 4 Std. 50 EUR 4 bis 4,5 Std. 55 EUR 4,5 bis 5 Std. 60 EUR 5 bis 5,5 Std. 65 EUR Das Spiel- und Getränkegeld beträgt monatlich 10 EUR und wird gemeinsam mit dem Beitrag über eine Einzugsermächtigung von Ihrem Konto abge- bucht.
Anmeldung
Die Personensorgeberechtigten melden ihr Kind für das kommende Kindergartenjahr schriftlich im Rahmen eines Aufnahmegesprächs an. Der Träger vergibt die Kindergartenplätze. Die Kindergarten- leitung informiert die Personensorgeberechtigten hierüber und lädt diese zu einer Informationsver- anstaltung ein.