Amtliche Beglaubigung

Amtlich beglaubigt werden können nur Originale von Urkunden, welche von Behörden ausgestellt und zur Vorlage einer anderen Behörde dienen (z.B. Zeugnisse).

Kosten: 5,- € pro Beglaubigung

Ausnahme: Standesamtsfälle können nicht amtlich beglaubigt werden (z.B. Geburts-, Heirats- u. Sterbeurkunde). Diese Urkunden müssen jeweils neu (als Original) vom entsprechenden Standesamt ausgestellt werden. Die Kosten hierfür erfragen Sie bitte im Standesamt.