Kinderreisepass
Allgemeine Informationen zur Ausstellung eines Kinderreisepasses
Der Kinderreisepass ist maschinenlesbar und ersetzt den bisherigen Kinderausweis.
Der Kinderreisepass wird mit einer Gültigkeit von 6 Jahren – jedoch max. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres – ausgestellt. Zur Beantragung ist 1 Lichtbild mitzubringen. Das Lichtbild muss den Vorgaben der Fotomustertafel der Bundesdruckerei entsprechen. Nähere Informationen finden sie im Internetangebot der Bundesdruckerei in Berlin.
Die Ausstellung bzw. die Verlängerung eines Kinderreisepasses bedarf der Zustimmung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht (Zustimmungserklärung). Ansonsten ist das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. der Sorgerechtsbeschluss, die Bestallung des Vormundschaftsgerichtes oder die Urkunde über die vom Jugendamt oder einem Notar beglaubigten Sorgeerklärungen vorzulegen.
Bei Erteilung der Zustimmung muss die Passbehörde die Echtheit der Unterschrift (en) prüfen. Bitte legen Sie entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) vor.
Bei einer Beantragung bzw. Verlängerung des Kinderreisepasses, die nach Vollendung des 10. Lebensjahres erfolgt, ist die persönliche Vorsprache des Kindes wegen der Leistung der Unterschrift erforderlich.
Der Kinderreisepass kann während seiner 6-jährigen Gültigkeitsdauer durch die Anbringung eines neuen Lichtbildes aktualisiert werden.
Zur Verlängerung des Kinderreisepasses ist 1 neues Lichtbild vorzulegen.
Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland, sowie das Auswärtige Amt in Berlin.
Hinsichtlich der Gültigkeit von Kinderreisepässen für die Einreise in die USA bitte das Internetangebot des Auswärtigen Amtes beachten.
Einreisebestimmungen bei Reisen in die USA
Kinderreisepässe werden zur visumfreien Einreise nur dann anerkannt, wenn sie vor dem 26.10.2006 ausgestellt und ab diesem Datum nicht verlängert wurden und ein Foto enthalten. Falls Ihr Kind einen ab dem 26.10.2006 ausgestellten oder verlängerten Kinderreisepass oder gar noch einen Kinderausweis besitzt, sollten Sie rechtzeitig vor der Reise einen regulären (bordeauxroten) deutschen Reisepass für Ihr Kind beantragen. Anderenfalls ist ein Visum erforderlich.
Da sich die Einreisebestimmungen häufig auch sehr kurzfristig ändern, kann für diesen Hinweis keine Gewähr übernommen werden.
Gebühren
Ausstellung: EUR 13,--
Verlängerung oder Aktualisierung: EUR 6,--
Bitte beachten Sie, dass bargeldlose Zahlungen (mit EC- oder Kreditkarten) leider nicht möglich sind.