Kinderreisepass

 

 

Allgemeine Informationen zur Ausstellung eines Kinderreisepasses

 

 

Bei Erteilung der Zustimmung muss die Passbehörde die Echtheit der Unterschrift (en) prüfen. Bitte legen Sie entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) vor.

Bei einer Beantragung bzw. Verlängerung des Kinderreisepasses, die nach Vollendung des 10. Lebensjahres erfolgt, ist die persönliche Vorsprache des Kindes wegen der Leistung der Unterschrift erforderlich.

 

 

Hinsichtlich der Gültigkeit von Kinderreisepässen für die Einreise in die USA bitte das Internetangebot des Auswärtigen Amtes beachten.

 

 

Einreisebestimmungen bei Reisen in die USA

 

Kinderreisepässe werden zur visumfreien Einreise nur dann anerkannt, wenn sie vor dem 26.10.2006 ausgestellt und ab diesem Datum nicht verlängert wurden und ein Foto enthalten. Falls Ihr Kind einen ab dem 26.10.2006 ausgestellten oder verlängerten Kinderreisepass oder gar noch einen Kinderausweis besitzt, sollten Sie rechtzeitig vor der Reise einen regulären (bordeauxroten) deutschen Reisepass für Ihr Kind beantragen. Anderenfalls ist ein Visum erforderlich.

Da sich die Einreisebestimmungen häufig auch sehr kurzfristig ändern, kann für diesen Hinweis keine Gewähr übernommen werden.

 

Gebühren

 

Ausstellung: EUR 13,--

Verlängerung oder Aktualisierung: EUR 6,--

 

Bitte beachten Sie, dass bargeldlose Zahlungen (mit EC- oder Kreditkarten) leider nicht möglich sind.