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Antragsberechtigt ist, wer den Mietvertrag unterschrieben hat. Haben mehrere Familienmitglieder den Mietvertrag gemeinsam abgeschlossen, ist das Familienmitglied antragsberechtigt, das den größten Teil der Unterhaltskosten für den Familienhaushalt trägt. Haben mehrere Personen, die nicht Familienmitglieder sind, gemeinsam ein Mietverhältnis begründet, können sie nur getrennt Wohngeld beantragen.
Zur möglichst schnellen Bearbeitung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Nachweis über das Bruttoeinkommen aller zum Haushalt zählenden Personen:
- bei Arbeitnehmern: Verdienstbescheinigungen einschl. Nachweise über Ausbildungsvergütungen
- bei Rentnern: Rentenbescheide mit den jeweils letzten Änderungsmitteilungen (Rentenmitteilungen)
- bei Einkommensteuerpflichtigen (soweit der Nachweis nicht durch Verdienstbescheinigung zu erbringen ist): Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheid / letzten Einkommensteuerbescheid / letzte Einkommensteuererklärung
- bei Empfängern von Unterhaltsleistungen: Nachweis über Art, Höhe und Empfänger der Leistungen
- bei Arbeitslosen: Bewilligungs- oder Leistungsbescheid des Arbeitsamtes über Arbeitslosengeld oder -hilfe
- bei in Ausbildung befindlichen Personen: Nachweise über Art, Höhe und Empfänger der Ausbildungsförderung (z.B. BAföG)
- bei Empfängern von Sozialhilfe oder Kriegsopferfürsorge: Nachweis über Art, Höhe und Empfänger der Leistungen
- Nachweise über sonstige Leistungen (z. B. Zinseinnahmen, Mieteinnahmen, Leistungen Dritter, Fördermittel aus Stipendien u.a.)
Nachweise über die Miete
- Mietvertrag und Ergänzungsvereinbarungen oder sonstige Bescheinigungen über das Mietverhältnis und die Höhe der Miete
- Mietquittungen
- Nachweis über Untervermietung
- bei gewerblicher oder beruflicher Nutzung, Untervermietung oder sonstiger entgeltlicher oder unentgeltlicher Überlassung von Wohnraum an Dritte: Wohnflächenberechnung
Sonstige Nachweise
- Nachweis über Werbungskosten
- Nachweise über die Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen mit Angaben über Art und Höhe der Leistungen und der empfangsberechtigten Personen
- bei in Ausbildung befindlichen Personen: Nachweis über Ausbildungsart und Ausbildungsort
- bei Entrichtung von Steuern, sowie Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherung: Nachweis, dass Steuern und Beiträge entrichtet werden
- bei laufenden Beiträgen zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, die hinsichtlich ihrer Zweckbestimmung einem der vorgenannten Pflichtbeiträge entsprechen: Versicherungsvertrag, Nachweis über die Höhe der zu zahlenden Beiträge
- bei schwer behinderten Personen: Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- bei Pflegebedürftigen (in häuslicher Pflege): Nachweis über die Pflegebedürftigkeit im Sinne des §14 des Elften Buches des Sozialgesetzbuches
- bei Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung und ihnen Gleichgestellten im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes: Nachweis über die Zugehörigkeit zu dieser Personengruppe
Antragsberechtigt ist, wer Eigentümer des Wohnraumes ist. Sind mehrere Familienmitglieder Eigentümer, ist das Familienmitglied antragsberechtigt, das den größten Teil der Unterhaltskosten für den Familienhaushalt trägt.
Nachweis über das Bruttoeinkommen aller zum Haushalt zählenden Personen:
- bei Arbeitnehmern: Verdienstbescheinigungen einschl. Nachweise über Ausbildungsvergütungen
- bei Rentnern: Rentenbescheide mit den jeweils letzten Änderungsmitteilungen (Rentenmitteilungen)
- bei Einkommensteuerpflichtigen (soweit der Nachweis nicht durch Verdienstbescheinigung zu erbringen ist): Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheid / letzten Einkommenssteuerbescheid / letzte Einkommensteuererklärung
- bei Empfängern von Unterhaltsleistungen: Nachweis über Art, Höhe und Empfänger der Leistungen
- bei Arbeitslosen: Bewilligungs- oder Leistungsbescheid des Arbeitsamtes über Arbeitslosengeld oder -hilfe
- bei in Ausbildung befindlichen Personen: Nachweise über Art, Höhe und Empfänger der Ausbildungsförderung (z.B. BAföG)
- bei Empfängern von Sozialhilfe oder Kriegsopferfürsorge: Nachweis über Art, Höhe und Empfänger der Leistungen
- Nachweise über sonstige Leistungen (z. B, Zinseinnahmen, Mieteinnahmen, Leistungen Dritter, Fördermittel aus Stipendien)
Nachweise über die Belastung
- Nachweis über die Belastung aus dem Kapitaldienst
- Nachweis über die Höhe der Grundsteuer (B)
- Nachweis über die Verwaltungskosten, die an Dritte zu zahlen sind
- Nachweis über sonstige Kosten
- Nachweis über Erträge aus der Überlassung von Räumen und Flächen an andere
- Nachweis über die Beiträge anderer zur Aufbringung der Belastung, z. B. Nachweis über die Höhe der Eigenheimzulage
- bei gewerblicher oder beruflicher Nutzung, Vermietung oder sonstiger entgeltlicher öder unentgeltlicher Überlassung von Wohnraum an Dritte, Wohnflächenberechnung
Sonstige Nachweise
- Nachweis über Werbungskosten
- Nachweise über die Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen mit Angaben über Art und Höhe der Leistungen und der empfangsberechtigten Personen.
- bei in Ausbildung befindlichen Personen: Nachweis über Ausbildungsart und Ausbildungsort
- bei Entrichtung von Steuern sowie Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, oder Rentenversicherung: Nachweis, dass Steuern und Beiträge entrichtet werden.
- bei laufenden Beiträgen zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, die hinsichtlich ihrer Zweckbestimmung einem der vorgenannten Pflichtbeiträge entsprechen: Versicherungsvertrag, Nachweis über die Höhe der zu zahlenden Beiträge
- bei schwer behinderten Personen: Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- bei Pflegebedürftigen (in häuslicher Pflege): Nachweis über die Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 14 des Elften Buches des Sozialgesetzbuches
- bei Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung und ihnen Gleichgestellten im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes: Nachweis über die Zugehörigkeit zu dieser Personengruppe