Mülltonne


Für jedes an die kommunale Abfallentsorgung anschlussfähige und bewohnte Grundstück wird mindestens eine Grundgebühr erhoben. Die Grundgebühr richtet sich nach der Zahl der Wohneinheiten und der Arbeitsstätten auf dem Grundstück.

Wohneinheit sind die Räume, die einen selbstständigen Haushalt ermöglichen, auch Zweit- und Ferienwohnungen sowie Wochenendhäuser. Wohnungen können auch Einliegerwohnungen, Apartmentwohnungen oder sonstige Kleinstwohnungen sein.

Was in die Restmülltonne gehört erfahren Sie auf dem Infoblatt. Sonstige Informationen zur Mülltonne erhalten Sie hier.

Anmeldung
Der Eigentümer (nicht Mieter) kann eine Mülltonne anmelden.
Hierzu müssen Sie die entsprechende Anmeldung ausfüllen. Die Gebühren können mit einer Einzugsermächtigung z.B. auch vom Mieter abgebucht werden.

Ummeldung
Nur der Eigentümer kann eine Grundgebühr (Anzahl der Wohneinheiten) oder Mülltonne (z.B. Tonnengröße) ummelden. Hierzu kann die entsprechende Ummeldung in der Gemeindeverwaltung ausgefüllt werden.

Abmeldung
Nur der Eigentümer kann eine Abmeldung bewirken. Hierzu muss das Abmeldeformular ausgefüllt werden.

Über die Höhe der Gebühren informieren wir Sie bei der Anmeldung oder rufen Sie uns an.

Die Onlineformulare bitte ausdrucken, entsprechend ausfüllen, unterschreiben und per Post an die Gemeindeverwaltung senden.

 

Biotonne


Für biologische Abfälle steht Ihnen im Landkreis Augsburg auch eine Biotonne zur Verfügung. Für die Anmeldung verwenden Sie bitte das Anmeldeformular. Weitere Informationen finden Sie auf dem Infoblatt.