Sperrmüll
Kleinere Mengen Sperrmüll können zu den bekannten Öffnungszeiten auf dem Wertstoffhof abgegeben werden.
Einmal jährlich können die Grundstückseigentümer (nicht Mieter) für Ihre Objekte jeweils eine Sperrmüll- (blau) und eine Elektrogroßgerätekarte (rot) in der Gemeindeverwaltung abholen.
Dieser Service des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Augsburg ist kostenlos.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg weist darauf hin, dass die Karten zur Abholung des Sperrmülls und der Elektrogroßgeräte vollständig ausgefüllt, frankiert (Antwortkarte) und im Briefumschlag an das Entsorgungsunternehmen versandt werden müssen. Unfrankierte und unvollständige Karten können nicht bearbeitet werden.
Fragen beantwortet die Abfallberatung für den Landkreis Augsburg unter Telefon 08232/9643-21 oder –22. Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Informationsblatt.
Selbstanlieferungen von Sperrmüll sind ab 2005 nur noch an den Wertstoffhöfen möglich. Weitere Informationen hierzu auf dem Infoblatt.
Elektroaltgeräte
Mit dem Inkrafttreten des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG) ist ab 24. März 2006 eine Entsorgung von Altgeräten über den Hausmüll unzulässig. Verbraucherinnen und Verbraucher (privat und gewerblich) müssen die ausgedienten Geräte zu den kommunalen Sammelstellen bringen. Auch der Fachhandel bietet die kostenlose Rücknahme von Altgeräten an. Die Hersteller sind verpflichtet die gesammelten Geräte zurück zu nehmen und nach dem Stand der Technik sicher zu entsorgen. Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Infoblatt.