Namenserklärung
Erklärungen zur Namensführung
Nach dem deutschen Personenstandsrecht gibt es unter bestimmten Voraussetzungen
die Möglichkeit, einen Familiennamen ändern zu lassen. Berechtigt sind zum
Beispiel geschiedene Ehegatten, die den Namen des anderen Ehegatten führen, oder
Kinder, deren Eltern nicht oder nicht mehr verheiratet sind.
Wenn Sie spezielle Fragen zu diesem komplexen Themenbereich haben, wenden Sie
sich bitte an einen unserer Standesbeamten.