Namenserklärung

Erklärungen zur Namensführung

Nach dem deutschen Personenstandsrecht gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Familiennamen ändern zu lassen. Berechtigt sind zum Beispiel geschiedene Ehegatten, die den Namen des anderen Ehegatten führen, oder Kinder, deren Eltern nicht oder nicht mehr verheiratet sind.

Wenn Sie spezielle Fragen zu diesem komplexen Themenbereich haben, wenden Sie sich bitte an einen unserer Standesbeamten.