Gemeinde Horgau

Seitenbereiche

Volltextsuche

  •  
     
  •  
     
  •  
     
  •  
     
  •  
     
Gemeinde & Tourismus

Im Gemeindegebiet Horgau

Aktuelle Planungsunterlagen

Die aktuellen Pläne und Berichte zur Erneuerung der Hauptstraße können Sie hier einsehen:

Auslage der Unterlagen zur Hauptstraßenerneuerung

Die Niederlegung der Unterlagen zum Verfahren Horgau II - Dorferneuerung findet in der Zeit vom 28.07. - 11.08.2017 statt. Alle Bürger können Einsicht in die Planunterlagen, während den üblichen Geschäftszeiten in der Gemeindeverwaltung Horgau, nehmen oder die nachfolgenden Entwürfe herunterladen.

Protokoll der Anliegerversammlung vom 11.05.2017

Nachfolgend können Sie das Protokoll der letzten Anliegerversammlung vom 11.05.2017 einsehen.

Sobald die überarbeiteten Pläne von der letzten Vorstandschaftssitzung der TG Dorferneuerung vom 27.06.2017 vorliegen, werden diese hier veröffentlicht.

Strom- und Erdgasversorgung in der Hauptstraße

Im Rahmen der Erneuerung der Hauptstraße besteht für alle Grundstückseigentümer die Möglichkeit, kostengünstig einen Strom-Erdkabelanschluss zu erhalten. Durch eine Vereinbarung der Gemeinde mit der LEW Verteilnetz GmbH können diese neuen Hausanschlüsse für einen Bruttopreis von 1.350 € angeboten werden. Das Angebot setzt voraus, dass mindestens 90 % der betroffenen Hauseigentümer mit der Verkabelung einverstanden sind. Die Hauseigentümer müssen anschließend durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb die Verbindung zwischen dem neuen Hausanschlusskasten und der bisherigen Zähleranlage herstellen lassen. Dies wäre dann auch eine günstige Gelegenheit, die oft schon etwas in die Jahre gekommene Elektroverteilung durch einen Fachbetrieb überprüfen zu lassen. Sollten 90 % der betroffenen Hauseigentümer mit der Maßnahme einverstanden sein, wird bei Hauseigentümern, die keine Verkabelung wollen, an der Grundstücksgrenze ein Holzmast errichtet. Durch die Erdverkabelung können die Freileitungen entfallen und die Dachständer entfernt werden. Dies trägt zu einem harmonischeren Ortsbild bei und bei Arbeiten an Hausdächern sind keine störenden Freileitungen mehr im Weg.

Nach Erneuerung der Hauptstraße wird die Gemeinde mit den Spartenanbietern eine mehrjährige Sperrfrist für Aufgrabungen an der Hauptstraße vereinbaren. Während dieser Zeit sind dann Erdgasanschlüsse und Erdverkabelungen (Strom, Telekommunikation) nicht möglich. Sollten Sie einen solchen Anschluss in Erwägung ziehen, bitten wir Sie, dies im Zuge der Erneuerung der Hauptstraße
durchführen zu lassen.

Planung der Hauptstraßenerneuerung

Mitte Juni fand in der Schulturnhalle eine weitere öffentliche Vorstandssitzung der Teilnehmergemeinschaft Dorferneuerung statt. In dieser Sitzung wurde den über 60 anwesenden Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit gegeben, ihre Meinung zur Neuplanung der Hauptstraße mitzuteilen. Dabei gab es viele Kritikpunkte, zu denen die Vorstandschaft Stellung nahm bzw. Auskunft gab. Vor allem wurden die schlechte Öffentlichkeitsarbeit und die fehlende Kostentransparenz genannt. Auch die Unterschriftenaktion gegen die bisher vorgesehenen Pflasterbereiche wurde ausführlich diskutiert. Die Vorstandschaft war sich einig, dass die Öffentlichkeitsarbeit verbessert werden muss, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die angedachten Projekte zu informieren. Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt, hier für mehr Information über das Gemeindeblatt und die Homepage der Gemeinde zu sorgen.

Schwieriger wurde es bei den Kosten. Der 1. Bürgermeister bat die Versammlung zum wiederholten Mal um Verständnis, dass alle Zahlen über die Höhe eines etwaigen Ausbaubeitrages unseriös wären. Bisher stehen weder die Baukosten, noch die Zuschusshöhe, noch der Umlagesatz für die Anlieger fest. Es wurde noch nicht einmal ein Ingenieur-Büro beauftragt, den Straßenneubau zu planen. Die Problematik verdeutlichen die folgenden beiden fiktiven Beispielrechnungen:

Beispielrechnung 1 (fiktive Schätzung):

Gesamtkosten inkl. Pflasterung2.000.000,00 €
abzügl. Zuschuss Dorferneuerung 30,00%600.000,00 €
verbleiben1.400.000,00 €
Kostenanteil Anlieger 30 %420.000,00 €
umlegbare Fläche : 110.000 qm =3,82 €/qm

Grundstück 1.000 qm x Nutzungsfaktor (i. d. R. 1,3) = 1.300 qm x 3,82 = 4.966,00 €


Beispielrechnung 2 (fiktive Schätzung):

Gesamtkosten inkl. Pflasterung3.000.000,00 €
abzügl. Zuschuss Dorferneuerung 20,00%600.000,00 €
verbleiben2.400.000,00 €
Kostenanteil Anlieger 40 %960.000,00 €
umlegbare Fläche : 110.000 qm =8,73 €/qm

Grundstück 1.000 qm x Nutzungsfaktor ( i. d. R. 1,3)  = 1.300 qm x 8,73 = 11.349,00 €

Der Nutzungsfaktor bezieht sich auf die mögliche Bebaubarkeit eines Grundstückes. Bei eingeschossiger Bebaubarkeit, keiner, oder nur einer untergeordneten Bebauung, wird der Nutzungsfaktor auf 1,0 festgesetzt. Bei möglicher mehrgeschossiger Bebauung wird der Nutzungsfaktor je Vollgeschoss um 0,3 erhöht.

So bewegt sich allein bei diesen Beispielen der endgültige Beitrag zwischen knapp 5 €/qm und gut 11 €/qm. Eine seriöse Prognose ist deshalb momentan nicht möglich. Dafür bitten wir um Verständnis.

Sobald ein Ingenieur-Büro beauftragt wurde, voraussichtlich im Herbst 2016, wird dieses eine Kostenschätzung erstellen und wir können beim Amt für ländliche Entwicklung die Zuschusssätze festzurren. Außerdem wird der Gemeinderat im Winterhalbjahr 2016/2017 eine neue Straßenausbaubeitragssatzung erlassen. Darin können auch unterschiedliche Beitragssätze für die Fahrbahn und den Gehweg festgesetzt werden. Mit diesen Vorgaben lässt sich dann eine Beitragsschätzung wagen.

Die Neugestaltung der Hauptstraße im Rahmen der Dorferneuerung bringt eine nachhaltige Aufwertung der Lebens- und Aufenthaltsqualität, sowie eine Verkehrsberuhigung. Sie führt darüber hinaus zu einer Wertsteigerung der Anliegergrundstücke - und wird aufgrund des hohen Zuschusses trotzdem günstiger!

Auch gibt es mittlerweile im Kommunalabgabengesetz (KAG) umfangreiche Abmilderungsmöglichkeiten wie Verrentung, Stundung oder gar eine Nichtberücksichtigung der Mehraufwendungen für aufwendigere Gestaltungsmaßnahmen (z.B. Pflaster). Auch Vorauszahlungen auf die künftig entstehende Beitragsschuld sind möglich.

Pflastermehrkosten (fiktives Beispiel):

gegenüber Asphalt (Schätzung)100.000,00 €
abzügl. Zuschuss  30,00%30.000,00 €
umlegbarer Anteil70.000,00 €
Anliegeranteil 30,00%21.000,00 €
verteilt auf 110.000 qm0,19 €/qm

Bei allem Verständnis für die Sorgen der Anlieger hinsichtlich der Kosten bitten wir um etwas Geduld, bis zumindest eine seriöse Schätzung aufgrund einer gültigen Straßenausbaubeitragssatzung abgegeben werden kann. Die Kosten der unumstritten notwendigen Straßenerneuerung werden zu einem Großteil von der Allgemeinheit aufgebracht. Allerdings müssen auch die Straßenanlieger ihren Anteil für die straßenmäßige Erschließung ihres Grundstückes bezahlen.  Die ist vom Gesetzgeber so vorgeschrieben und muss von der Gemeinde umgesetzt werden.

Thomas Hafner, 1. Bürgermeister

Förderung von Privatmaßnahmen

Neben den allgemeinen Dorferneuerungsmaßnahmen können auch private Haus- und Grundstückseigentümer durch Veränderungen an ihrem privaten Wohnumfeld einen wichtigen Beitrag zur Dorferneuerung leisten. Neben kostenlosen persönlichen Beratungen durch das Amt für ländliche Entwicklung werden insbesondere

  • dorfgerechte Um-, An-, Ausbau und Erhaltungsmaß-nahmen,
  • die Umnutzung und Gestaltung von ländlich-örtlichen Wohn-, Wirtschafts- und Nebengebäuden sowie von ortsplanerisch, kulturhistorisch oder denkmalpflegerisch besonders wertvollen Gebäuden
  • die dorfgerechte Gestaltung von Vorbereichen (-gärten) und Hofräumen
  • Gesamtkonzepte zur gestalterischen und ökologischen Aufwertung

gefördert.

Nähere Informationen dazu erfahren Sie aus einem Flyer, den Sie bei der Gemeinde Horgau erhalten oder hier (zum Flyer) abrufen können. Gerne schicken wir Ihnen den Flyer bei Anfrage auch zu.