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Gemeinde Horgau (Druckversion)

Rathaus Aktuell

Europawahl am 09.06.2024

Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. In Deutschland findet die Wahl am  Sonntag, 9. Juni 2024 statt. Für diese Wahl wurde erstmals die Wahlberechtigung auf das sechzehnte Lebensjahr herabgesetzt.

Allgemeine Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundeswahlleitung und auf den Seiten der Landeswahlleitung.


Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie Unionsbürger und Unionsbürgerinnen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten, die am Wahltag
•    mindestens 16 Jahre alt sind,
•    seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
•    und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer diese Voraussetzungen erfüllt und am Stichtag, 28. April 2024 mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Horgau gemeldet ist, wird automatisch für die Europawahl in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Bitte beachten Sie, dass das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden darf!

Informationen für Unionsbürger
Da die meisten Mitgliedstaaten den Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats gestatten, nach nationalem Recht ihr Wahlrecht für eine Liste im Herkunftsmitgliedstaat beizubehalten, erfordert diese Möglichkeit, eine Entscheidung, in welchem Staate Unionsbürgerin oder Unionsbürger ihr Wahlrecht ausüben wollen. Das Wahlrecht darf nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden! Es erfolgt eine Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten zur Vermeidung von Mehrfachstimmabgaben, da dies verboten ist. Eine Eintragung in ein Wählerverzeichnis hat deshalb die Streichung aus einem anderen Wählerverzeichnis zur Folge.
Unionsbürger, die in Deutschland leben und auch an ihrem Wohnsitz in Deutschland an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen zunächst ins Wählerverzeichnis ihres Wohnortes in Deutschland eingetragen werden. Dies geschieht entweder automatisch (von Amts wegen) oder sie müssen hierfür einen Antrag stellen. Wenn sie bei vorherigen Europawahlen bereits im Wählerverzeichnis eingetragen waren und zwischenzeitlich nicht ins Ausland verzogen sind, wird die Eintragung von Amts wegen erfolgen. Sie brauchen keinen Antrag zu stellen.
Unionsbürger, die noch nicht bei früheren Europawahlen in Deutschland im Wählerverzeichnis eingetragen waren, müssen hierzu jedoch  einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis der deutschen Wohnsitzgemeinde stellen. Dieser Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss, trotz des Pfingstfeiertages, bis spätestens Sonntag, 19. Mai 2024 bei der Wohnsitzgemeinde eingegangen sein. Die Frist kann nicht verlängert werden.
Wahlberechtigte Unionsbürger, die im Herkunftsmitgliedstaat wählen möchten, können umgekehrt ihre Streichung aus dem Wählerverzeichnis am deutschen Wohnort beantragen, um ihr Wahlrecht im Herkunftsmitgliedsstaat (evtl. durch Briefwahl) ausüben zu dürfen. Da das Wahlrecht nur einmal ausgeübt werden darf, müssen Sie daher einen Antrag stellen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden.

Informationen für Deutsche im Ausland (Auslandsdeutsche)
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wähler-verzeichnis eingetragen.
Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen in Deutschland teilnehmen, müssen sie hierzu vor jeder Wahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche stellen.
Weitere Informationen zur Wahlberechtigung von Deutschen im Ausland  finden Sie auf der Seite des Bundeswahlleiters.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss, trotz des Pfingstfeiertages, bis spätestens Sonntag, 19. Mai 2024, bei der Gemeinde eingegangen sein. Die Frist kann nicht verlängert werden.

 

Wahlhelfer gesucht!

Für die am 9. Juni stattfindende Europawahl sucht die Gemeinde Horgau wieder Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Wahllokale und Briefwahlvorstände.

Falls Sie Demokratie hautnah miterleben und einen Blick hinter die Kulissen einer Wahl werfen möchten, haben Sie hier die Gelegenheit dazu. Voraussetzung ist, dass Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und wahlberechtigt sind. Für Ihren Einsatz erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung.

Falls Sie Interesse haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Gemeinde Horgau, Martinsplatz 1, 86497 Horgau, E-Mail: wahlen(@)horgau.de, Telefon 08294/8040-0. Folgende Daten werden benötigt: Nachname, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer und (wenn möglich) E-Mailadresse.

Gerne können Sie auch das Online-Formular zur Registrierung als Wahlhelfer/in nutzen.

 

http://www.horgau.de//de/rathaus-service/verwaltung/rathaus-aktuell