Gemeinde Horgau

Seitenbereiche

Volltextsuche

  •  
     
  •  
     
  •  
     
  •  
     
  •  
     
Rathaus & Service

Archiv

Bebauungsplan "Rothauepark" und 13. Flächennutzungsplanändeurng

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 06.04.2017 beschlossen den Bebauungsplan „Rothauepark“ aufzustellen und den Flächennutzungsplan für diesen Bereich zu ändern. Der Geltungsbereich ergibt sich aus den Planentwürfen und erstreckt sich auf die Flurnummern 17 (TF), 62 (TF), 62/1 (TF), 167 (TF), 172, 173/1 (TF), 1097 (TF), 1098 (TF), 1099, Gemarkung Horgau, südlich und östlich des Friedhofes, entlang der Roth-Ufer zwischen Brachflecken und Hauptstraße sowie des Verbindungsweges zwischen Schloßstraße und Martinsplatz.
Ziel und Zweck der Planung ist die Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung als Parkanlage („Rothauepark“).

Nachfolgend finden Sie die Unterlagen zum Verfahren: