Gemeinde Horgau

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Leben & Wohnen

Kindertagespflege

Kindertagespflege

Kindertagespflege von Kindern in Familien ist ein pädagogisches Angebot der Kinderbetreuung, das eine Alternative zur Betreuung von Kindern in einer Kindertagesstätte oder einem Kindergarten darstellt.

Seit 2005 ist die Kindertagespflege einer institutionellen Betreuung in Kindertagesstätten gleichgesetzt.Kindertagespflege wird von berufstätigen Eltern vorwiegend für Kinder bis zu drei Jahren in Anspruch genommen. Sie kann aber, beispielsweise als Anschlussbetreuung nach Kindergarten oder Schule, für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Anspruch genommen werden.


Die Fachstelle für Kindertagespflege bietet:

  •     Vermittlung von Tagespflegepersonen
  •     Ein persönliches Beratungsgespräch mit den Eltern zur Ermittlung des individuellen Betreuungsbedarfes und Klärung der familiären Situation
  •     Nach Vermittlung einer geeigneten Tagespflegeperson Vertragsabschluss
  •     Ersatzbetreuung bei Krankheit, Urlaub usw. der Tagespflegeperson
  •     Beratung und Begleitung der Eltern und Tagespflegepersonen
  •     Qualifizierung von Tagespflegepersonen


Das Angebot Kindertagespflege – Was bietet mir Kindertagespflege?

In der Kindertagespflege bietet Ihnen eine Tagespflegeperson die Möglichkeit, ihr Kind in einem familiären Rahmen und in kleinen Gruppen von maximal fünf Kindern betreuen zu lassen. Ihr Kind hat in der Tagespflegeperson eine feste Bezugsperson, die gezielt auf die Bedürfnisse Ihres Kindes eingehen und Ihr Kind bei seinen Bildungsprozessen begleiten und fördern kann.

Die Rahmenbedingungen werden in der Kindertagespflege in einem Betreuungsvertrag zwischen Eltern und Tagespflegeperson schriftlich festgelegt.

Besonders für die Altersgruppe der 1-3 Jährigen ist der familiäre, überschaubare Betreuungsrahmen in den privaten Räumen der Tagespflegeperson hilfreich, um über Alltagsprozesse und in geschwisterähnlichen Beziehungen die Welt zu entdecken, zu erforschen und für sich zu erobern. In dieser Altersgruppe ist die Kindertagespflege vom Gesetzgeber der Betreuung in einer Kindertagesstätte gleichgestellt. Auch für Schulkinder bis 14 Jahre stellt die Kindertagespflege eine Form der Anschlussbetreuung nach der Schule dar.

Nähere Informationen finden sowohl Eltern, die auf der Suche nach einer Tagespflegeperson sind, wie auch Personen, die sich für diese Betreuungstätigkeit interessieren bei den Fachberaterinnen der Fachstelle Kindertagespflege im Landratsamt.

Kontakt:

Landratsamt Augsburg
Amt für Jugend und Familie
Fachstelle Kindertagespflege
Prinzregentenplatz 4
86150 Augsburg
Telefon: 0821/3102-0

Hier geht es weiter zum: Amt für Jugend und Familie - Kindertagespflege