Hauptmenü
- Gemeinde & Tourismus
- Rathaus & Service
- Leben & Wohnen
- Wirtschaft & Gewerbe
Aus der Dorferneuerung der Gemeinde Horgau ist der Rothauepark als zentrale Einzelmaßnahme hervorgegangen. Der Begriff „Rothauepark“ ist ein Ergebnis aus dem Bürgerprozess und wurde daher im Bauleitplanverfahren weitergeführt.
Anlass der Planung ist die Stärkung der ortsnahen Erholung sowie die Öffnung und Erlebbarkeit der Roth als landschaftsprägendes Element in der Gemeinde. Der Gewässerausbau der Roth, als eine geplante gestalterische Maßnahme, greift in die vorhandene Kulturlandschaft ein und verändert diese. Um diesen Eingriff städtebaulich zu regeln und verkehrliche, grünordnerische und wasserrechtliche Belange zu berücksichtigen, war die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 06.04.2017 beschlossen den Bebauungsplan „Rothauepark“ aufzustellen und den Flächennutzungsplan für diesen Bereich zu ändern.
Ziel und Zweck der Planung ist die Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung als Parkanlage („Rothauepark“).
Nachfolgend finden Sie die Unterlagen und Pläne zum Verfahren: