Hauptmenü
- Gemeinde & Tourismus
- Rathaus & Service
- Leben & Wohnen
- Wirtschaft & Gewerbe
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Greuter Straße 25“ der Gemeinde Horgau war die Absicht eines Investors auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 74 durch die Schaffung von Wohnraum auf einer innerorts gelegenen, ehemals landwirtschaftlich genutzten Hofstelle diese neu zu entwickeln.
Im Zuge der Planung wurden die bestehenden landwirtschaftlichen Gebäude und Nebenanlagen abgebrochen. Die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsprogramm 2013 werden durch das Vorhaben u.a. in Bezug auf die Stärkung der Ortsmitten sowie dem Vorzug der Innenentwicklung
vor der Außenentwicklung erfüllt.
Um die Errichtung der Wohnbebauung zu ermöglichen, dabei die städtebauliche Ordnung zu gewährleisten und verkehrliche sowie grünordnerische Belange zu berücksichtigen, war die Aufstellung eines Bebauungsplanes gem. § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich.
Ziel der Planung war die Schaffung von neuem Wohnraum, insbesondere für die ortsansässige Bevölkerung, in Anschluss an die bereits bestehende Wohnbebauung im Ortsteil Horgauergreut. Zudem soll mit dem Bebauungsplan den Anforderungen an eine städtebaulich verträgliche Nachverdichtung mit Geschosswohnungsbau Rechnung getragen werden.
Nachfolgend finden Sie die Unterlagen und Pläne zum Verfahren: