Gemeinde Horgau

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Ein neues Rathaus für Horgau

Neubau eines Rathauses mit Bürgersaal

Seit vielen Jahren wird in Horgau über den Neubau eines Rathauses diskutiert, da das jetzige Verwaltungsgebäude in vielerlei Hinsicht nicht den heutigen Anforderungen an eine moderne bürgernahe Verwaltung mit zeitgemäßen Arbeitsplätzen und Barrierefreiheit entspricht. Nachdem sich der Gemeinderat 2021 für einen Neubau am Standort Schwedenweg entschieden hat, wurden die Planungen vorangetrieben und das mehrheitlich beschlossene Konzept mit Bauantrag zur Genehmigung beim Landratsamt Augsburg eingereicht. Das Landratsamt hat mit Bescheid vom 19.06.2024 die Baugenehmigung erteilt. Mittlerweile wurden, um eine größtmögliche Kostensicherheit zu erlangen, über 50 % der Hauptgewerke ausgeschrieben und mit den Firmen Bietergespräche geführt. Nach der aktuellen Überarbeitung der Kostenberechnung belaufen sich die Kosten für das neue Rathaus mit Bürgersaal auf 4,9 Millionen Euro. Im Februar wurde der Haushalt 2024 einstimmig verabschiedet. Dabei ist man für das Rathaus mit Bürgersaal noch von einem Investitionsvolumen von 6 Millionen Euro ausgegangen. Diese Summe wurde im Investitionsprogramm neben vielen anderen Investitionen seriös dargestellt und finanziert.

Nach vielen Jahren der Planung, die immer von einer großen Mehrheit des Gemeinderates mitgetragen wurde, ist am 29.07.2024 ein Bürgerbegehren mit dem Titel „Nein zum Neubau des Rathauses mit Bürgersaal“ bei der Gemeinde eingereicht worden mit dem Ziel, einen Bürgerentscheid über den Rathausneubau herbeizuführen. Unabhängig davon, wollen wir allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, sich umfassend über dieses Projekt zu informieren. Die Gemeindeverwaltung hat deshalb eine Chronologie mit allen Fakten zusammengestellt. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit, um bei einem evtl. Bürgerentscheid und/oder einem Ratsbegehren eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Selbstverständlich stehen Ihnen auch die Gemeindeverwaltung, alle Gemeinderatsmitglieder und ich als 1. Bürgermeister für Ihre Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.

Thomas Hafner, 1. Bürgermeister
 

Vorgeschichte und Chronik

Blicken wir zurück in die Vergangenheit: bis in die 1970er Jahre bestand die Verwaltung von Horgau nur aus einem Büro, welches im Privathaus des Bürgermeisters untergebracht war. Erst 1974 wurde, angrenzend an die Grundschule, ein eigenes Verwaltungszentrum in der Gemeinde geschaffen. Mit dem ursprünglichen Raumangebot von knapp 150 m² stieß man jedoch schon bald an seine Grenzen. Nach zahlreichen Anpassungsversuchen (um die Ansprüche der Bücherei, der Musikschule und der Mittagsbetreuung berücksichtigen zu können) entstand auch für die Grundschule zusätzlicher Raumbedarf. Dieser wurde durch die Aufstockung des Schulgebäudes 1989 vorübergehend gedeckt.

Bereits vor dem Erwerb des ehemaligen Pfarrhofes am Martinsplatz aus dem 18. Jahrhundert war klar, dass dort für die dauerhafte Einrichtung eines Rathauses ein Sitzungssaal angebaut werden müsste. Pläne hierfür wurden 2005 durch das Büro Nigg & Kögl erstellt.

2006 wurde schließlich der Pfarrhof von der Gemeinde erworben und renoviert, 2008 zog die Gemeindeverwaltung dann in das ca. 250 m² große Gebäude ein. Die Planung für den Bau einer Rathauserweiterung mit einem separaten Sitzungssaal im Pfarrgarten wurde weiterhin diskutiert, letztlich jedoch aufgrund verschiedener Gründe (Baugrundgegebenheiten, fehlende Grundstücksflächen, lokale Verkehrssituation, unzureichende Barrierefreiheit u.a.) wieder verworfen.

Seitdem sind mittlerweile wieder 16 Jahre vergangen und das etablierte Provisorium platzt aus allen Nähten. Die gesellschaftlichen Ansprüche an eine moderne Verwaltung sind weiter stetig gewachsen, das Gebäude konnte mit dieser Entwicklung jedoch nicht Schritt halten. Eine angedachte Auslagerung von Teilbereichen in das Gebäude "Martinsplatz 6" erwies sich aufgrund der vorliegenden Bausubstanz und Raumaufteilung sowie der dadurch entstehenden Zerstückelung der Arbeitsabläufe als nicht zweckmäßig. Um für die Mitarbeiter, aber auch die Bürger der Gemeinde Horgau wieder vernünftige Bedingungen zu schaffen, wurde ein neues Rathauskonzept am Schwedenweg 11 entworfen und seit 2021 im Gemeinderat intensiv diskutiert.

Das neue Bauwerk beinhaltet ein Verwaltungsgebäude, welches auch den zukünftig weiter steigenden Anforderungen gerecht werden kann, einen Sitzungs- und Bürgersaal sowie einen Trauraum und einen als gemeindlichen Treffpunkt nutzbaren Vorplatz, welcher als Mittelpunkt im Zentrum aller Ortsteile steht und eine gute Verkehrsanbindung inkl. einer Bushaltestelle in der direkten Nähe zur Sportanlage und zur Rothtalhalle aufweist. Für die Mitarbeiter bedeutet der Neubau endlich ein Ende der äußerst beengten Verhältnisse, moderne Arbeitsplätze sowie kurze Wege durch die Zusammenführung des Archivs und den direkten Anschluss an den Bauhof in Horgau.

Dennoch wurde zuletzt vehement Kritik an der Umsetzung des Beschlusses geäußert und die Durchführung eines Bürgerentscheides angekündigt. Kritisiert wurden vor allem die Kosten, welche durch eine zu große und umfangreiche Planung des Gebäudes in die Höhe getrieben worden seien. Auch wird der tatsächliche Bedarf für das Konzept in seiner beschlossenen Form in Frage gestellt.

Hier finden Sie die Sitzungs- und Beschlusschronologie.

 

Warum braucht es dringend ein größeres Rathaus?

Für die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung reicht das bestehende und als Übergangslösung hergerichtete Pfarrhaus nicht mehr aus. Durch die historische Bausubstanz ergeben sich zahlreiche Einschränkungen. So ist der Kellerraum durch die eindringende Bodenfeuchte nicht nutzbar und in den nicht unterkellerten Bereichen zeichnen sich wiederkehrend Feuchtespuren an den Bodenflächen ab. Die Beheizbarkeit im Winter sowie die Kühlung der Räume in den heißen Sommermonaten ist stark begrenzt.

Die Raumaufteilung zwingt die Mitarbeiter zu einem Arbeiten auf engstem Raum. Es ist kaum Platz für den Parteiverkehr vorhanden, durch fehlenden Lagerplatz besteht eine gefährliche Einschränkung der Fluchtwege im Fall eines Brandes. Der Dachspitz wird durch die Verwendung als Archiv mit einer enormen Brandlast beaufschlagt, zudem ist das Dachgeschoss auf die daraus anzusetzende Flächenlast statisch nicht ausgelegt. Ein Teil des Archivs musste aus Platzgründen in den Keller der Grundschule ausgelagert werden, wo die klimatischen Bedingungen für die Aufbewahrung von Dokumenten nicht gegeben sind.

Der fehlende Besprechungsraum verhindert Beratungen mit einer größeren Teilnehmerzahl, selbst eine Versammlung aller Mitarbeiter für eine interne Besprechung ist nicht durchführbar. Für eine Betreuung von Bürgerfragen mit datenschutzrechtlich sensiblen Inhalten gibt es keine Rückzugmöglichkeiten. Für das Standesamt steht ebenfalls kein Trauzimmer zur Verfügung.

Weder für einen Kämmerer noch für Auszubildende, Rechnungs-, Steuer- oder Sozialversicherungsprüfer gibt es die Möglichkeit, einen Arbeitsplatz einzurichten, was jedoch in absehbarer Zeit nötig werden wird. Auch wird die Gemeindeverwaltung in absehbarer Zeit mind. ein/e zusätzl. Mitarbeiter/in einstellen müssen, was derzeit nicht möglich ist. Die vorhandenen Amtszimmer bieten nicht genug Platz für eine Abtrennung zum Parteiverkehr, was aus datenschutzrechtlicher Hinsicht bedenklich ist. Kopierer, Kopierpapier und Tresor stehen im Gang, der zugleich öffentlicher Warteraum ist, was nicht zulässig ist. Die sanitären Anlagen sind völlig unterdimensioniert und werden zudem noch von Besuchern des Rathauses sowie des angrenzenden Friedhofs als öffentliche Toilettenanlage genutzt.

Durch den begrenzten Platz der Außenanlagen ist das Parkplatzangebot für das Rathaus unzureichend. Es stehen lediglich vier Besucherparkplätze zur Verfügung, es gibt weiterhin nicht genug Parkplätze für die Verwaltungsmitarbeiter. Die Barrierefreiheit des Gebäudes ist nicht gegeben, gehbehinderte Personen verfügen nur über einen Stellplatz und müssen über eine rückwärtige Rampe in das Gebäude gelangen. Innerhalb des Rathauses ist es ihnen nicht möglich, in die Amtszimmer im Obergeschoss zu gelangen. Für den Fall, das Angestellte durch Krankheit oder Unfall eine Behinderung erleiden, steht für sie kein Arbeitsplatz zur Verfügung.

 

Warum braucht es einen Bürgersaal?

Neben fehlenden Besprechungsmöglichkeiten verfügt die Gemeinde Horgau über keine eigenen Räumlichkeiten für die Durchführung von Ausschuss- und Gemeinderatsitzungen. Für die Durchführung dieser Veranstaltungen muss der Pfarrsaal der Pfarrgemeinde angemietet und für jede einzelne Sitzung komplett auf- und abgestuhlt, sowie erforderliche Technik aufgebaut werden. Ist der Saal bereits durch eine andere Veranstaltung blockiert, stünde nur noch die Schulturnhalle oder der räumlich stark beengte Schulungsraum der Feuerwehr Horgau als Ausweichmöglichkeit zur Verfügung. Der Pfarrsaal verfügt über keine adäquate technische Infrastruktur, ein Zugriff auf Daten aus dem Rathaus ist aufgrund der baulichen Entfernung nicht möglich.

Der Saal wird auch durch die Musikschule und die VHS oft angemietet was die Gemeinde mehrere 1.000 Euro jährlich kostet. Von der eingeschränkten Verfügbarkeit ganz zu schweigen.

Durch den vorliegenden Entwurf kann nicht nur ein dauerhafter verfügbarer Sitzungssaal in unmittelbar räumlicher Nähe zur Verwaltung mit einer guten Infrastruktur geschaffen werden. Der Saal stünde darüber hinaus für die Durchführung von Wahlen, Konzerten, Aufführungen, Ehrungen, Empfängen oder gemeindlichen Festen zur Verfügung und wird damit Möglichkeiten schaffen.

 

Muss der Neubau wirklich so groß sein?

Ein Neubau soll nicht nur auf den gegenwärtigen Bedarf ausgerichtet sein, sondern auch für die Zukunft erforderliche Kapazitäten aufweisen. Es soll kein neues Provisorium, sondern eine tragfähige Grundlage für die weitere Fortentwicklung unserer Gemeinde geschaffen werden. Es wurden bereits in der Vergangenheit immer mehr Aufgaben auf die Kommunen übertragen, weitere werden in den kommenden Jahren folgen. Aus diesem Grund muss genug Fläche für eine weitere, zukünftige Vergrößerung der Verwaltung gegeben sein, um nicht nach kurzer Zeit erneut vor dem Problem nicht ausreichender Räumlichkeiten zu stehen.

Gegenwärtig steht in dem provisorisch genutzten Pfarrhaus eine reine Nutzfläche von 249 m² zur Verfügung, inkl. der extern genutzten Räumlichkeiten verfügt die Verwaltung über einen Platz von 411 m². Unter Berücksichtigung von Lager- und Archivflächen sowie akut fehlender Flächen besteht bereits jetzt ein Bedarf von ca. 650 m². Das neue Rathaus wird der Verwaltung 980 m² zur Verfügung stellen. Berücksichtigt man die Entwicklung der Vergangenheit, ist die Gemeinde Horgau dadurch für die kommenden 40 bis 50 Jahre gut gerüstet.

Um eine weitere positive Entwicklung zu nehmen muss sich die Gemeinde technisch, personell und räumlich zukunftsfähig aufstellen. Für den Ausbau der Infrastruktur (Ärzte, Nahversorgung, Schule, Kinderbetreuung, besserer ÖPNV, usw.) ist ein moderater Bevölkerungszuwachs äußerst hilfreich.

In einer aktiven Gemeinde gibt es auch immer wieder Bedarfe für Räumlichkeiten zur Entfaltung ehrenamtlichen Engagements. So wäre eine Nachbarschaftshilfe, der Seniorenbeirat, ein Jugendrat, eine Familienstation und mehr denkbar, wenn geeignete Räume zur Verfügung stünden. Räume schaffen Möglichkeiten.

Der Bürgersaal, inkl. Ausgabeküche, Sanitär- und Nebenräumen, stellt zudem einen deutlichen Mehrwert für das Gemeindeleben dar. Aufführungen von Schule, Kindergarten, Musikschule hätten dann endlich einen adäquaten Rahmen und es müssten Sportvereine nicht so oft die Rothtalhalle verlassen, wenn andere Veranstaltungen dort stattfinden.

 

Wird zukünftig durch die Digitalisierung nicht weniger Platz benötigt?

Die Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung gestaltet sich ungleich aufwendiger als in einem Unternehmen. Durch die Vorschriften zur Aufbewahrung von Akten für die laufenden Verwaltungsaufgaben über 10 bis hin zu 35 Jahren, teilweise ist die Gemeinde sogar zur dauerhaften Aufbewahrung verpflichtet, wird ausreichend Platz für ein umfangreiches Archiv benötigt.

Auch über die vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist hinaus ist es in vielen Fällen sinnvoll, auf alte Unterlagen zurückgreifen zu können, um fehlende Bestände bei Bürgern (z.B. Bauakten) bei Bedarf einsehen zu können. Ungeachtet dessen stellt eine Digitalisierung der vorhandenen Bestände einen erheblichen zeitlichen und organisatorischen Aufwand mit entsprechenden finanziellen Kosten dar.

Außerdem ist in den alten Akten viel unseres kulturellen Erbes enthalten. Es geht auch nicht nur um Papier, sondern auch um Fundstücke, Bilder, Fotografien aus der vergangenen Zeit. Früher hat man immer von einem Heimatmuseum gesprochen. Von dem hat man bereits Abstand genommen aber einige der erhaltenswerten Gegenstände könnten in einem ordentlichen Archiv, das der Öffentlichkeit zugänglich ist, präsentiert werden.
Die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung gehen weiterhin mit einem hohen Maß an Kundenverkehr einher. Aus diesem Grund ist eine Umstellung auf Homeoffice-Arbeitsplätze so gut wie nicht möglich, ohne erhebliche Serviceeinschränkungen in Kauf zu nehmen. Hinzu kommt das Problem des Datenschutzes bei der Bearbeitung interner Aufgaben oder der Geheimhaltung unterliegenden Vorgänge im häuslichen Bereich. Hierfür müsste die Gemeinde Horgau als Arbeitgeber jedem Angestellten einen entsprechend eingerichteten und ausgestatteten Arbeitsplatz mit der entsprechenden technischen Infrastruktur zur Verfügung stellen - sofern dieser in seiner Wohnung überhaupt über einen entsprechenden Platz in Form eines abgetrennten Arbeitszimmers mit Zugriffssicherung gegen Unbefugte verfügt.

Auch bearbeitet in einer kleinen Verwaltung wie in Horgau jeder Mitarbeiter mehrere Fachbereiche und vertritt seine Kolleginnen und Kollegen. Die Gemeinde ist keine Staatsbehörde bei der viele Mitarbeiter oft nur ein einziges Sachgebiet zusammen mit anderen Mitarbeitenden zu betreuen haben und fast ausschließlich schriftlich und telefonisch mit den Bürgerinnen und Bürgern zu tun haben.

 

Stehen keine Alternativen für einen Rathausneubau zur Verfügung?

Die Gemeinde Horgau verfügt gegenwärtig über keine geeigneten Immobilien, in denen sich der zusätzliche Bedarf an Räumlichkeiten auffangen ließe.

Das in der Diskussion immer wieder angeführte Objekt "Martinsplatz 6" ist aufgrund des Alters und gegenwärtigen Zustandes nicht als Verwaltungsgebäude nutzbar und weist zudem eine ungeeignete Raumaufteilung auf. Aufgrund der schlechten Bausubstanz wurde bereits ein Abriss in Erwägung gezogen, da die notwendige bauliche Instandsetzung erhebliche Kosten mit sich bringen würde, an deren Ende jedoch weiterhin keine den aktuellen Ansprüchen entsprechende Einrichtung stünde. Nach wie vor wäre kein ausreichender Platz für ein adäquates Besprechungszimmer oder ein Trauzimmer vorhanden. Es könnte lediglich durch zusätzlichen finanziellen Aufwand ein weiteres Provisorium entstehen. Die räumliche Distanz zum Hauptgebäude würde zudem Probleme in den verwaltungstechnischen Abläufen und dadurch eine Verschlechterung des Bürgerservices nach sich ziehen.

Hinzu kommt infolge steigender Schülerzahlen, dass durch eine Mehrung von Unterrichtsklassen in der Grundschule die bislang dort untergebrachte OGTS/Mittagsbetreuung ausgelagert werden muss. Aufgrund rechtlicher Verpflichtungen muss diese in unmittelbarer Nähe zum Schulgebäude angeboten werden. Hierfür ist ein Neubau auf dem Grundstück "Martinsplatz 6", nach Abriss des alten Gebäudes, geplant und vom Gemeinderat befürwortet. Hierfür wurde bereits ein Architektenwettbewerb gestartet.

 

Besteht die Möglichkeit, das bestehende Rathaus baulich zu erweitern?

Ein Anbau des bestehenden Rathauses mit Sitzungssaal im Pfarrgarten wurde bereits in der Vergangenheit mehrfach in verschiedenen Ausführungen diskutiert. Diese Ideen wurden jedoch bereits aus mehreren Gründen wieder verworfen. Bereits 2005 vor Erwerb des Pfarrhofes wurden erste Skizzen angefertigt um ein zeitgemäßes Rathaus mit Sitzungssaal zu erhalten.

Eine direkte Erweiterung des Gebäudes ist aus denkmalrechtlicher Hinsicht nur schwer realisierbar. Für einen angrenzenden, vom historischen Bauwerk getrennten Zweitbau steht kein ausreichender gemeindlicher Grund zur Verfügung. Eine Erweiterung müsste somit auf der Fläche der vorhandenen Mitarbeiterparkplätze entstehen, was die Parksituation vor dem Rathaus weiter verschärfen würde.

Zudem ist aufgrund der in diesem Bereich vorherrschenden Baugrundsituation davon auszugehen, dass Baumaßnahmen zu Setzungen des historischen Altbaus mit der einhergehenden Gefahr gravierender Schäden an der Bausubstanz führen. Die fehlende Barrierefreiheit im Pfarrhof, die mangelnde Verkehrserschließung und die fehlenden Parkmöglichkeiten sprechen ebenfalls gegen eine Erweiterung. Deshalb hat der Gemeinderat am 16.09.2021 mit 13 : 2 Stimmen beschlossen, dass ein neues Rathaus am Schwedenweg entstehen soll.

Das Grundstück für den geplanten Neubau am Schwedenweg befindet sich seit über 20 Jahren im Gemeindebesitz, ist erschlossen und steht somit ohne weitere Kosten zur Verfügung. Es wurde auch für diesen Zweck erworben und den Verkäufern wurde damals versprochen, dass hier kein Baugebiet entsteht. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewissen. Dies schließt eine Wohnbebauung aus.

 

Übernimmt sich die Kommune nicht finanziell durch einen Rathausneubau?

Die Kostenfrage wurde hinsichtlich der in den letzten Jahren angestiegenen Baupreise intensiv diskutiert. Die ursprünglich eingeplanten Kosten in Höhe von 6 Millionen Euro wurden durch Überarbeitungen und Staffelungen in der Bauausführung auf ca. 4,9 Millionen Euro reduziert. Die Finanzierung dieses Betrages ist durch die teilweise Aufnahme von Krediten über einen Zeitraum von ca. 20 Jahren kalkuliert worden.

Auf dieser Grundlage hat sich der Verwaltungs- und der Gemeinderat mit einer überwiegenden Mehrheit für die Realisierung des Projekts ausgesprochen.
Das Projekt ist mit den Einnahmen der Gemeinde Horgau gut und solide finanziert. Die geplanten 4 Mio. Kreditbedarf stammen noch aus der Anfangszeit wo man auch aufzeigen wollte wie das Rathaus finanziert werden kann. Fakt ist allerdings, dass mit dieser Kreditaufnahme in den nächsten 5 Jahren nicht nur das Rathaus, sondern auch zwei Feuerwehrautos (1,4 Mio. Euro), der jetzt nicht mehr benötigte Trinkwasserbrunnen (1 Mio. Euro), die Ganztagskindbetreuung (4,2 Mio. Euro), das Glasfasernetz, die ersten Bauabschnitte der Kläranlage, die Kanalentlastung Horgauergreut u. v. mehr finanziert wird. Die Gemeinde Horgau hat in den letzten Jahren jährlich zwischen 3 und 8 Millionen Euro investiert.

Ganz vergessen wird bei dieser Diskussion, dass sich die Einnahmen der Gemeinde ständig erhöhen. Die Steuerkraft der Gemeinde ist von 1.901.127 € (2013) auf 4.116.538 € (2024) gestiegen. Die Zahlen sind vom Bayerischen Landesamt für Statistik und auf deren Internetseiten jederzeit abrufbar.
Das Bundesministerium für Finanzen geht davon aus, dass die Gemeindesteuern in den nächsten vier Jahren jährlich um ca. 4 % ansteigen werden. Informationen zur Steuerkraft und Steuerschätzung können Sie auch hier entnehmen.

Außerdem verfügt die Gemeinde Horgau noch über 14 Bauplätze, 14,6 h Ackerflächen, ca. 5 h Wiesen und ca. 6 h Wald. Vieles davon wurde in den letzten Jahren erworben, genauso wie das Ärztehaus und der Kauf von der Bücherei und dem Herzstück. Hier davon zu sprechen, dass die Kassen leer sind, geht an der Realität weit vorbei.

 

Werden die Bürgerinnen und Bürger durch die Baumaßnahme stärker belastet?

Die Baumaßnahme hat keine Auswirkungen auf die Steuerlast der Bürger. Lediglich eine Hebesatzänderung könnte hier zu einer Erhöhung führen. Dies ist bisher aber nicht beabsichtigt.
Bei der Wasserversorgung und der Entwässerung/Kläranlage handelt es sich um sog. kostenrechnende Einrichtungen. Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet hier alle anfallenden Aufwendungen durch Gebühren, Beiträge und Ergänzungsbeitrage von den Anschlussnehmern einzuheben. Eine Bezahlung aus dem Steuerverbund ist hier nicht möglich. Deshalb bewirkt ein neues Rathaus hier keine höheren Gebühren und Beiträge. Im Umkehrschluss werden die Gebühren und Beiträge auch bei einem Verzicht auf das Rathaus nicht sinken.

 

Welche Kosten sind bisher angefallen und gibt es durch eine Umplanung/Verkleinerung die Möglichkeit für Einsparungen?

Die Gemeinde hat bisher Planungsleistungen in einer Höhe von ca. 653.000 € (inkl. Gutachten und Genehmigungsgebühren) vergeben, davon sind ca. 205.800 € beglichen, 447.200 € noch offen. Die geschlossenen Verträge und beauftragte Leistungen müssen auch bezahlt werden und wären bei einem Abbruch des Vorhabens verloren. Selbst bei kleineren Änderungen (z.B. Wegfall des Bürgersaals) müssten wieder zusätzlich Planungsaufwendungen und Genehmigungen bezahlt werden. Der Architekt schätzt die mögliche Einsparung durch ein weglassen des Bürgersaals auf ca. 650.000 €. Die Gemeinde Horgau würde somit lediglich ein kleineres Rathaus ohne Gemeindesaal zu einem annähernd gleichen evtl. sogar höheren Preis erhalten. Ein nachträglicher Anbau des Bürgersaals wäre auf jeden Fall wesentlich teurer.

Nach der mehrere Jahre andauernden Beratungs- und Planungsphase wurde die vorliegende Bauplanung beschlossen und das Baugenehmigungsverfahren durchlaufen (Baugenehmigung vom 19.06.2024). Eine nachträgliche Veränderung, Umplanung oder Verkleinerung des Konzeptes bedeutet einen erheblichen planerischen Mehraufwand (Architekt, Tragwerk/Statik, HLS, Elektrik und Außenanlagen) sowie erforderliche Anpassungen hinsichtlich des Brandschutzkonzeptes und der Genehmigungen. Durch die Verzögerung der Bauausführung würden die Baukosten erwartungsgemäß weiter ansteigen.

Geringfügige Verkleinerungen des Baukörpers haben hinsichtlich der Reduzierung der Baukosten keinen nennenswerten Effekt. Größere Umplanungen hingegen erzeugen durch den dadurch entstehenden Mehraufwand zum gegenwärtigen Zeitpunkt zusätzliche Kosten, welche die sich ergebenden Einsparungen zu einem großen Teil aufzehren werden.

Die Planungsleistungen sind in der Kostenberechnung berücksichtigt und damit Teil der Gesamtkosten.

 

Kann man nicht wenigstens an den Außenanlagen sparen?

Für die Realisierung des Projekts wurden bereits die vorgesehenen Mitarbeiterparkplätze östlich des Neubaus sowie der Traugarten zeitlich zurückgestellt. Auch der gemeindliche Bauhof wird bei der Erstellung der Außenanlagen mithelfen, was bei der Kostenschätzung aber unberücksichtigt blieb.

Die befestigte Ausbildung der Parkflächen südlich des Gebäudes ist für eine barrierefreie Andienung erforderlich. Die Stellflächen können außerhalb der Geschäftszeiten zudem durch die Besucher der Sportanlage sowie den Mitgliedern der Feuerwehr und des Musikvereins genutzt werden, wofür sie dringend benötigt werden.

Die Gestaltung der Grünflächen ist der Gemeinde im Zuge der Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde vorgegeben und kann aus diesem Grund nicht einfach geändert werden.

 

Werden die Gelder nicht für andere, wichtigere Projekte dringender benötigt?

Auf die Gemeinde Horgau kommen in den nächsten Jahren mehrere Investitionen im Bereich der Infrastruktur hinzu. So ist eine Erneuerung der Kläranlage ebenso wie ein Ausbau der Grundschule und der Mittagsbetreuung vorgesehen. Diese Maßnahmen sind in der aktuellen Haushaltsplanung jedoch bereits berücksichtigt worden und nicht von dem geplanten Neubau des Rathauses betroffen.

Weitere Projekte im Bereich der Wasserver- und Abwasserentsorgung müssen aus Beiträgen und Gebühren finanziert werden und sind somit unabhängig von der Finanzierung des Rathausneubaus.

 

Was geschieht mit dem alten Rathaus nach dem Umzug der Verwaltung?

Der ehemalige Pfarrhof wird weiter erhalten, dort soll die Sing- und Musikschule untergebracht werden. Durch die Notwendigkeit, in naher Zukunft zwei weitere Klassen in der Grundschule einrichten zu müssen, ist der Auszug der Mittagsbetreuung und der Sing- und Musikschule aus dem Schulgebäude aus Platzgründen wohl alternativlos.

Des Weiteren wird ab August 2026 bundesweit ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt. Dieser betrifft stufenweise zunächst die Erstklässler im Schuljahr 2026/2027 und wird bis zum Schuljahr 2029/2030 für alle Kinder der ersten bis zur vierten Jahrgangsstufe ausgeweitet.

Weiterhin fehlen bereits jetzt Räumlichkeiten für den Betrieb der Musikschule und der Volkshochschule. Die sich aus dem Umzug der Verwaltung in das neue Gebäude ergebenden Kapazitäten kommen somit direkt dem Angebot für ein aktives Gemeindeleben zugute.

Durch das Konzept der Unterbringung der OGTS/Mittagsbetreuung, der Sing- und Musikschule und der Grundschule am Martinsplatz ist sichergestellt, dass diese drei eng verbundenen Einrichtungen von den Schülerinnen und Schüler auf kurzem Wege fußläufig sicher erreicht werden können.

Das neue Rathaus mit dem Bürgersaal ist ein wichtiger Baustein für ein lebens- und liebenswertes Horgau auch in Zukunft. Horgau wurde letztes Jahr zur lebenswertesten Gemeinde im gesamten Verbreitungsgebiet der Augsburger Allgemeinen gewählt. Dieses Projekt zu zerstören, ohne sinnvolle Alternativen für die Zukunft aufzuzeigen, gefährdet die Eigenständigkeit und positive Entwicklung Horgaus.

Ein neues Verwaltungsgebäude wird gebaut werden müssen. Jetzt sind die Baupreise günstig und das Projekt umsetzungsreif und solide finanziert. Deshalb werben wir um Ihre Unterstützung für dieses wichtige Projekt.