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Der Gemeinderat und der Bürgermeister sind die Hauptorgane einer Gemeinde. Der Gemeinderat ist die gewählte Vertretung der Gemeindebürger, er verwaltet die Gemeinde soweit nicht der erste Bürgermeister selbstständig entscheidet. Der erste Bürgermeister führt den Vorsitz im Gemeinderat und vollzieht dessen Beschlüsse. Die gesamte Gemeindeverwaltung und die Ausführung der Beschlüsse wird vom Gemeinderat überwacht. Es können vorberatende und beschließende Ausschüsse vom Gemeinderat gebildet werden (z.B. Finanzausschuss, Bauausschuss). Die vorberatenden Ausschüsse haben lediglich eine beratende Funktion im Gegensatz zu den beschließenden Ausschüssen, welche die ihnen übertragenen Angelegenheiten an Stelle des Gemeinderates erledigen. (Art. 29, 30 Abs. 1 + 3, 32 Abs. 1 - 3, 36 GO).
Der Gemeinderat in Horgau setzt sich aus fünf Parteien und Vereinigungen zusammen: