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Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet West II – Nördlich der St 2510“ mit 1. Änderung des Bebauungsplanes Baugebiet – Teil I (West) „Gewerbegebiet nördlich Bundesstraße 10“ ist der vorhandene Bedarf der Gemeinde Horgau an Flächen für gewerbliche Nutzungen. Da der Gemeinde bereits mehrere Anfragen nach Gewerbeflächen, darunter auch die konkrete Absicht eines im bestehenden Gewerbegebiet ansässigen Betriebes zur Erweiterung seines Betriebsstandortes, vorliegt, hat sich die Gemeinde dazu entschlossen, das vorhandene Gewerbegebiet Richtung Westen zu erweitern.
Es ist erklärtes Ziel der Gemeinde Horgau, die gewerbliche Entwicklung in Anerkennung der Belange der Wirtschaft sowie der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 8a BauGB zu sichern und zu entwickeln. Die Planung ist damit vorrangig unter dem Gesichtspunkt des Erhalts und der Verbesserung der Erwerbsstruktur für die einheimische Bevölkerung, sowie dem Erhalt und Ausbau von Arbeitsplätzen zu sehen.
Um die Berücksichtigung verkehrlicher, immissionsschutzrechtlicher sowie natur- und artenschutzrechtlicher Anforderungen und die Entwicklung einer städtebaulichen Struktur und Ordnung gewährleisten zu können, war die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich.
Nachfolgend finden Sie die Unterlagen und Pläne zum Verfahren: