Gemeinde Horgau

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Rathaus & Service

Rathaus Aktuell

Landschaftsplan

Landschaftsplanung bedeutet für eine Gemeinde, sich mit der nachhaltigen Entwicklung des Gemeindegebietes in seiner gesamten flächigen Ausdehnung auseinander zu setzen. Hierbei werden insbesondere folgend Aspekte beleuchtet:

  • Entwicklungs- und Ausschlussflächen für Siedlung und Gewerbe
  • Bestand und Bewertung von Land- und Forstwirtschaft
  • Bestand und Potential des Arten- und Biotopschutzes
  • Bestand und Potential der Gewässer und des Grundwassers
  • Bestand und Empfindlichkeit des Lokales Klimas
  • Bestand und Potential von Landschaftsbild und Erholung

Gleichzeitig stellt der Landschaftsplan Flächen mit hohem ökologischen Potential dar, da sich diese Bereiche als Ausgleichs- und Ersatzflächen zur Kompensation von Eingriffen eignen. Die langfristige gemeindliche Sicherung von Ökoflächen sollte vorrangig auf diesen Flächen geschehen.

Die Landschaftsplanung erfolgt gleichzeitig mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes und wird in diesen integriert.

Die gemeindliche Landschaftsplanung fußt auf der Rechtsgrundlage des Bundesnaturschutzgesetzes und der für Bayern gültigen Länderregelung nach Artikel 3 BayNatSchG in Verbindung mit dem Baugesetzbuch. Planerische Aussagen sind danach insbesondere zu treffen für Bereiche, die nachhaltigen Landschaftsveränderungen ausgesetzt, in denen Landschaftsschäden vorhanden oder zu befürchten sind, in Erholungsgebieten und gewässernahen Zonen.

Die Landschaftsplanung als behördenverbindliches Planungselement leitet keine direkten Bürgerrechte oder –pflichten ab, zeigt jedoch flächig und punktuell Potentiale und Schwerpunktbereiche auf, die in der gemeindlichen Entwicklung berücksichtigt werden sollten.

Für den Erfolg der Landschaftsplanung ist nach einer guten Planung vor allem auch deren Umsetzung maßgebend. Der Landschaftsplan ist hierbei als ideale Zielvorstellung zu sehen.

Die Gemeindeverwaltung ist für die Umsetzung der landschaftsplanerischen Ziele federführend. Entsprechend ihrem Aufgabengebiet sollen beteiligte Fachbehörden (z.B. Untere Naturschutzbehörde, Wasserwirtschaftsamt, Amt für Landwirtschaft und Ernährung, Forstamt) oder Vereine und Verbände auf dem Weg zu einer schrittweisen Planumsetzung nach festzulegenden Prioritäten fallweise hinzugezogen werden.

Der Landschaftsplan ist dreiteilig aufgebaut. Er besteht aus

  • Bestandsaufnahme von Natur und Landschaft,
  • Bewertung der Landschaft nach fachlichen Kriterien und den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
  • Entwicklungszielen und Maßnahmen, die zur Erreichung dieser Ziele notwendig sind.

Diese Schritte sind jeweils in einem Karten- und einem Textteil dargestellt.

Planungsschritt Kartenteil Textteil
Bestandsaufnahme Themenkarten 1 – 8 Kapitel 2
Bewertung Themenkarten 2 – 9 Kapitel 3
Erläuterung ökologischer Zusammenhänge keiner Kapitel 3
Allgemeine Entwicklungsziele und Maßnahmen Themenkarten 2 – 8 Kapitel 4
Leitbild sowie inhaltliche und räumliche Konkretisierung der Entwicklungsziele und Maßnahmen Vorentwurf Landschaftsplan

Kapitel 4.1

Kapitel 4.2

 

Textteil:

 

Kartenteil:

Themenkarte 1 - Topographie
Themenkarte 1 - Topographie
Themenkarte 2 - Lokal- und Geländeklima
Themenkarte 2 - Lokal- und Geländeklima
Themenkarte 3 - Böden
Themenkarte 3 - Böden
Themenkarte 4 - Wasserhaushalt u. Gewässer
Themenkarte 4 - Wasserhaushalt u. Gewässer
Themenkarte 5 - Biotope u. Schutzgebiete
Themenkarte 5 - Biotope u. Schutzgebiete
Themenkarte 6 - Freizeit u. Erholung
Themenkarte 6 - Freizeit u. Erholung
Themenkarte 7 - Land u. Forstwirtschaft
Themenkarte 7 - Land u. Forstwirtschaft
Themenkarte 8 - Entwicklungsbereiche Natur u. Landschaft
Themenkarte 8 - Entwicklungsbereiche Natur u. Landschaft
Themenkarte 9 - Bewertung Bauflächen
Themenkarte 9 - Bewertung Bauflächen
Vorentwurf Landschaftsplan 2024
Vorentwurf Landschaftsplan 2024