Gemeinde Horgau

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Rathaus & Service

Rathaus Aktuell

Bundestagswahl 2025

Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland aus Abgeordneten, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am 23. Februar 2025 von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt.
Bei der Bundestagswahl sind alle deutschen Staatsbürger wahlberechtigt, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen. Auslandsdeutsche  müssen einen Antrag bei der zuständigen Gemeinde stellen.

 

Eintragung in das Wählerverzeichnis für Auslandsdeutsche

Frist bis spätestens 02.02.2025 !

Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen daher die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.
Bitte beachten Sie, dass die Eintragung bis spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 02.02.2025) bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen muss. Der Antrag kann schon jetzt erfolgen!

Im Folgenden erläutern wir das geänderte Antragsverfahren, da es nun zwei unterschiedliche Formulare, für die zwei unterschiedlichen Fälle gibt:

Fall 1:

  • Sie sind Deutsche oder Deutscher,
  • leben außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
  • sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht mit einer Wohnung gemeldet,
  • haben aber nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten und  dieser Aufenthalt liegt nicht länger als 25 Jahre zurück (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Bundeswahlgesetz)

Nutzen Sie den Antrag nach Anlage 2 zur Bundeswahlordnung.

Den ausgefüllten und handschriftlich unterschriebenen Antrag können Sie postalisch, per Fax, E-Mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung an die zuständige Gemeindebehörde (= letzte deutsche Meldegemeinde) senden.


Fall 2:

  • Sie sind Deutsche oder Deutscher,
  • leben außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
  • sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet,
  • haben noch nie oder nur vor Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten oder dieser Aufenthalt liegt länger als 25 Jahre zurück, sind aber aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar vertraut mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland und von diesen betroffen (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Bundeswahlgesetz)

Nutzen Sie den Antrag nach Anlage 2a zur Bundeswahlordnung.

Dieser Antrag muss im Original bei der zuständigen Gemeindebehörde (= letzte deutsche Meldegemeinde oder, wenn eine Anmeldung nie bestand, die Gemeinde mit der Sie nach Ihrer Erklärung am engsten verbunden sind) vorliegen; die Übermittlung des Antrags mittels E-Mail oder Telefax genügt nicht. Der Antrag ist ausschließlich per Post zu versenden.

Detaillierte Informationen erhalten Sie auf folgender Internetseite der Bundeswahlleiterin.

 

Informationen zur Briefwahl - verkürzte Fristen!

Aufgrund der verkürzten Fristen wird sich der Zeitraum für die Briefwahl voraussichtlich auf 2 Wochen vor der Wahl verkürzen. Mit dem Stimmzetteldruck wird voraussichtlich erst am 3. Februar 2025 begonnen werden.

Die Briefwahlunterlagen können Sie nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung postalisch, per Fax, E-Mail oder über unsere Homepage beantragen. Natürlich ist es auch möglich, dass Sie die Briefwahlunterlagen direkt in der Gemeindeverwaltung an Ort und Stelle ausfüllen.

Bitte beachten Sie, aufgrund der verkürzten Fristen, den rechtzeitigen Eingang der Wahlunterlagen am Wahltag.

 

Bekanntmachungen zur Bundestagswahl 2025: