Gemeinde Horgau

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Rathaus & Service

Rathaus Aktuell

Bebauungsplan Holzmanufaktur - Greuter Str. 8

Der Gemeinderat der Gemeinde Horgau hat in der Sitzung vom 09.10.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 12 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Holzmanufaktur - Greuter Straße 8“ beschlossen.

In der Sitzung vom 27.05.2025 hat der Gemeinderat den geänderten Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Holzmanufaktur - Greuter Straße 8“ in der Fassung vom 27.05.2025 gebilligt und eine erneute Beteiligung nach § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf zum Bebauungsplan, bestehend aus Textlichen Festsetzungen (Teil A), Planzeichnung (Teil B), Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) (Teil C), kann mit der Begründung (Teil D), der schalltechnischen Untersuchung (Teil E) sowie dem Inhalt der Bekanntmachung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 29.05.2025 bis einschließlich 25.06.2025

auf dieser Homepage eingesehen werden.

Während der Dauer der Auslegung können Stellungnahmen bzw. Anregungen und Bedenken elektronisch (z. B. per E-Mail an bauamt@horgau.de), bei Bedarf auch auf anderem Weg (z. B. per Brief an die Gemeinde Horgau, Martinsplatz 1, 86497 Horgau) oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Horgau vorgebracht werden.