Hauptmenü
- Gemeinde & Tourismus
- Rathaus & Service
- Leben & Wohnen
- Wirtschaft & Gewerbe
Das in der Handwerksordnung (HwO) geregelte Handwerksrecht umfasst folgende Bereiche:
I. Teil: Ausübung eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes
II. Teil: Berufsbildung im Handwerk
III. Teil: Meisterprüfung, Meistertitel
IV. Teil: Organisation des Handwerks
V. Teil: Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften
Die Zuständigkeiten für handwerksrechtliche Ordnungswidrigkeiten sind wie folgt geregelt: