Freiwillige Versicherung; Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung
Beschreibung
Auf schriftlichen Antrag können sich in der Unfallversicherung freiwillig versichern
nicht versicherungspflichtige Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten,
Personen, die in Kapital- oder Personenhandelsgesellschaften regelmäßig wie Unternehmer selbstständig tätig sind,
gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen,
Personen, die in Verbandsgremien und Kommissionen für Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften sowie anderen selbstständigen Arbeitnehmervereinigungen mit sozial- oder berufspolitischer Zielsetzung ehrenamtlich tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen für diese Tätigkeit teilnehmen und
Personen, die ehrenamtlich für Parteien tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen für diese Tätigkeit teilnehmen.