Hauptmenü
- Gemeinde & Tourismus
- Rathaus & Service
- Leben & Wohnen
- Wirtschaft & Gewerbe
Sie wollen ein bisher in Deutschland zugelassenes oder ein nicht zugelassenes beziehungsweise außer Betrieb gesetztes Fahrzeug ins Ausland ausführen? Dafür benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.