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Eine Flugausbildung darf nur in genehmigten bzw. registrierten Flugschulen durchgeführt werden. In Bayern sind die Luftämter Nordbayern und Südbayern für die Zulassung bzw. Registrierung von Ausbildungsorganisationen für die Ausbildung von Leichtluftfahrzeug-, Segelflugzeug-, Ballon- und Privatpiloten (ohne Instrumentenflugberechtigung) zuständig.
Der Antrag muss enthalten:
Die Luftämter überprüfen anhand der vorliegenden Angaben und Unterlagen, ob die einschlägigen Anforderungen durch die Ausbildungsorganisation erfüllt werden.