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Die Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr müssen ihre fachliche Eignung durch eine Prüfung nachweisen. Die Prüfung der Voraussetzungen sowie die Anmeldung zur Prüfung ist Aufgabe der Regierung von Niederbayern. Die Technische Prüfstelle bei welcher der Bewerber angestellt ist, übernimmt die Anmeldung zur Prüfung für den Bewerber.