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Sie können die Anerkennung Ihrer Qualifikation beantragen, wenn Sie Ihre Qualifikation als Seilbahnbetriebsleiter/in im Ausland erworben haben.
Nach erfolgter Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation kann der Unternehmer der Seilbahn, bei der Sie als Betriebsleiter/in tätig werden wollen, die Bestätigung der Bestellung als Betriebsleiter/in für eine konkrete Seilbahn bei der Regierung von Oberbayern beantragen. Die konkreten Anforderungen für die Bestellung als Betriebsleiter/in hängen von der jeweiligen Seilbahn ab, deren Betrieb Sie überwachen und für deren Sicherheit Sie sorgen möchten.